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Altersvorsorge:
Rente - Sichern Sie Ihre Zukunft
Der Streit um die Rentenreform geht weiter. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde
jedoch schon ein Teil der Rentenreform beschlossen. Für die Erhöhung der gesetzlichen
Renten gilt das sog. Nettolohnprinzip., d.h. die Altersgelder steigen im gleichen
Verhältnis wie die Nettolöhne der Beschäftigten. Dabei bleibt es auch -
allerdings ändert sich die Berechnungsformel für die Nettolöhne. Unter anderem werden
z.B. Steueränderungen zukünftig nicht mehr berücksichtigt; d.h. wenn das Einkommen der
Beschäftigten durch die nächsten Stufen der Steuerreform steigt, wird sich diese
Steigerung nicht auf die Altersrenten auswirken.
Verstaubte Berechnungsgrundlage
Als Fazit steigen die Renten langsamer als bisher, so dass die gesetzliche
Rentenversicherung als alleinige Basis für eine ausrechende Altersvorsorge nicht
ausreichend ist. Schon das derzeitige Rentenniveau (Verhältnis der Rente zum
durchschnittlichen Arbeitsentgelt) liegt bei nur ca. 70% und soll -
im Zuge der geplanten Rentenreform - auf ca. 64% sinken. Tatsächlich könne Sie
jedoch nicht einmal mit diesen 70% rechnen, da bei der Berechnung dieses Rentenwertes
von 45 Arbeitsjahren ausgegangen wird, in denen immer das statistische
Durchschnittseinkommen erzielt wurde.
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