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Gesundheit braucht Qualität in der Behandlung — und eine Absicherung, die im Ernstfall trägt. - Empfehlung: Stichtag 30.09. im Blick behalten

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Die ersten Änderungen treten zum 01.01.2027, weitere zum 01.01.2028 in Kraft.

Die GKV wird nicht primär durch mehr Leistung stabilisiert, sondern durch höhere Belastungen, stärkere Eigenanteile und mehr Kostendruck im System.

Die wichtigsten Punkte für Sie:

  1. Höhere Belastung für Gutverdiener
    Die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Jahresarbeitsentgeltgrenze macht die GKV für viele Besserverdienende spürbar teurer. Gleichzeitig wird der Zugang zur PKV erschwert - Empfehlung: Stichtag 30.09. 2026 im Blick behalten. 
  2. Familienversicherung ab 2028 im Fokus
    Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern wird teilweise eingeschränkt. Für bestimmte Konstellationen ist künftig ein Beitragszuschlag vorgesehen.
  3. Zahnersatz und Zuzahlungen werden relevanter
    Die Absenkung der Festzuschüsse beim Zahnersatz sowie höhere Zuzahlungen bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder Krankenhausaufenthalten machen Versorgungslücken noch greifbarer. Zusätzliche Absicherung die den Bereichen Zahn, Vorsorge, Heilpraktiker und Krankenhaus werden immer wichtiger.

Wenn Leistungen reduziert, Budgets begrenzt und Eigenanteile erhöht werden, gewinnt ein zentrales Argument an Kraft:
Gesundheit braucht Qualität in der Behandlung —

und eine Absicherung, die im Ernstfall trägt!



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